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Nicht nur für Verkehrssünder: Fahrverbot wird neue Strafe

Wer sich strafbar macht, riskiert künftig nicht nur eine Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auch der „Lappen“ kann bis zu sechs Monate weg sein. Das hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen. Bundesjustizminister Heiko Maas hofft dabei vor allem auf die abschreckende Wirkung. Aber ist die Möglichkeit der Führerscheinstrafe wirklich gerecht? Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisiert das Berliner Vorhaben…

FS
Richter dürfen künftig auch Fahrverbote als „Nebenstrafe“ erteilen

Das Fahrverbot für Straftäter sei keine gute Idee, so der DAV in einer Pressemitteilung: Zum einen wird es einen wohlhabenden Menschen nicht stören, ein paar Monate mit dem Taxi zu fahren. Schließlich hat er genug Geld. Zum anderen wären Menschen ohne Führerschein benachteiligt: Da das Fahrverbot anstelle einer Freiheitsstrafe ausgesprochen werden kann heißt das im Klartext, dass ein Straftäter mit Fahrerlaubnis im Zweifelsfall mit Bewährung davon kommt, ein Straftäter ohne Fahrerlaubnis für die gleiche Tat aber in Haft müsste.

Ungerecht ist die neue Strafe laut den Anwälten auch für alle, die beruflich aufs Auto angewiesen sind. Zum Beispiel Pendler oder LKW-Fahrer. Diese Gruppe benachteiligt das Fahrverbot gegenüber denjenigen, die nicht auf Mobilität angewiesen sind. Und noch eine Gruppe sieht der DAV im Nachteil: Alle Menschen, die in ländlichen Regionen mit schlechtem Nahverkehr leben. Diese trifft das Fahrverbot natürlich deutlich härter als Stadtmenschen, die quasi direkt auf Bus oder U-Bahn umsteigen können.

Der Justizminister hält mit seinen Argumenten dagegen: Er sieht das Fahrverbot als Erweiterung der strafrechtlichen Sanktionen, das bei ausnahmslos allen Straftaten verhängt werden kann. Schließlich bleibt es am Ende jeweils dem Richter überlassen, ob der Verurteilte den Führerschein abgeben muss oder nicht. Eben weil das Fahrvebot äußerst schmerzhaft sein kann, soll es nicht nur abschrecken, sondern im Fall einer Strafe laut Maas „zielgenau, spürbar und schuldangemessen“ wirken.

 

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